Bilanz der Quelle: Der EuGH hat die EU-US Data Protection Shield als nicht mehr zulässig erklärt, da die US-Spionagebefugnisse nicht den GDPR-Anforderungen entsprechen. Das Schrems-II-Urteil behält jedoch eine rechtliche Grundlage für EU-US-Datenspeicherungen bei, die der Cloud-AI-Unterstützung unterliegen.
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Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von curia.europa.eu. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.
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