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Auslaendische Issuer benötigen Aufsicht, OCC-Registrierung und US-Reserven

1 Min. Lesezeit Kalina

Bilanz der Quelle: Die Anwaltskanzlei Sullivan & Cromwell hat in einem Memo vom 18. Juli 2025 die Anforderungen an nicht zulässige auslaendische Zahlungsstablecoin-Issuer nach dem GENIUS Act abgeleitet. Bis zum 18. Juli 2026 muss der Issuer einer auslaendischen Aufsicht unterliegen, deren Regime nach Empfehlung des Stablecoin Certification Review Board ist, sowie OCC-Registrierung und US-Reserven halten.
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