Bilanz der Quelle: Die CFTC hat ihre Krypto-FAQ um vier Eintraege erweitert: Futures Commission Merchants und Derivatives Clearing Organizations duerfen Kundengelder kuenftig in tokenisierten Versionen bereits zugelassener Anlagen halten, sofern das Basisobjekt selbst erlaubt ist, die Token rechtlich und wirtschaftlich gleichwertige Ansprueche verbriefen, Liquiditaets-, Konzentrations- und Laufzeitgrenzen eingehalten werden und ein akzeptabler Verwahrer genutzt wird; bei tokenisierten Government-Money-Market-Funds verlangt der Staff zusaetzlich eine schriftliche Bestaetigung des Verwahrers. Zahlungs-Stablecoins bleiben ausgeschlossen, da die Liste zulaessiger Anlagen unveraendert blieb. Erlaubt ist zudem, dass regulierte Firmen ihre Aufzeichnungspflichten direkt auf einer Blockchain erfuellen und keine Offchain-Kopie mehr vorhalten – die Nachweispflicht bleibt aber beim Unternehmen. Die Guidance ist nicht bindend und folgt dem Scheitern des CLARITY Act im Senat; CFTC-Chef Michael Selig hatte am 16. September zugesagt, Krypto-Regeln aus eigener Befugnis zu schreiben.
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