Bilanz der Quelle: Die US-Börsenaufsicht SEC hat am 1. Oktober 2026 einen Entwurf für neue Krypto-Verwahrregeln vorgelegt, die den Investment Advisers Act von 1940 und den Investment Company Act von 1940 erweitern und Anlageberatern sowie regulierten Fonds (Investmentgesellschaften und Development Companies) die Möglichkeit geben, Krypto-Assets unter bestimmten Bedingungen selbst zu verwahren (Self-Custody).
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Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von coindesk.com. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.
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