Bilanz der Quelle: Google hat zwei Klagen vor dem EU-Gerichtshof eingereicht, um die im Juli erlassenen DMA-Anordnungen anzufechten. Diese verlangen die Interoperabilität von Android sowie den Austausch von Suchdaten mit KI-Konkurrenten. Trotz der Klagen bleiben die Fristen bestehen, wobei bei Nichteinhaltung Bußgelder von bis zu 10 % des weltweiten Umsatzes von Alphabet drohen.
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Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von thenextweb.com. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.
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