Bilanz der Quelle: Das Muenchner GEMA-Urteilsverfahren erneut auf die technische Feststellung des Urteils fokussiert, dass das Modell von Suno, das Token-Sequenzen speichert und als Vervielfaeltigung gilt, nach Paragraf 16 Absatz 1 UrhG. Die Metadaten wie Titel, Genre und Lyrik werden mit den Audiodateien kombiniert.
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Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von licentium.io. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.
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