Bilanz der Quelle: Ein Bundesrichter in Michigan hat Investoren, die ihren Cousin der Taeuschung bezichtigen, keinen vorläufigen Teilerfolg zugestanden. Die Klaeger konnten weder nachweisen, dass die Firma die Eigentumsrechte an den Token auf sie übertragen hatte, noch dass sie sie zum Kauf bewogen hatte. Der Fall zeigt, dass bei Beteiligungen an Kryptoprojekten nicht die Vermarktung, sondern die dokumentierte Übertragung der Eigentumsrechte über den Token die eigentliche Rechtsgrundlage ist.
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Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von law360.com. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.
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