Bilanz der Quelle: Der Europäische Rat hat die Neufassung der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 am 10. Mai 2021 verabschiedet. Die 27 Mitgliedstaaten müssen die neue Kontrollliste und die Anhang-I-Genehmigungsautomatik bis zum 28. September 2022 umsetzen.
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Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von consilium.europa.eu. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.
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