Bilanz der Quelle: Die Europäische Union (EU) hat die Verordnung (EU) 2023/2854 ab 12. Januar 2027 endgültig ausgeschlossen, die Kernpflichten dieser Verordnung gelten seit dem 12. September 2025. Das bedeutet, dass Cloud-Umzugskosten für Cloud-Dienste in der EU ab 12. Januar 2027 ausgelöscht werden, einschließlich der Gebühren für den Datentransfer nach aussen.
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ℹ️ KI-Hinweis
Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von lusivision.com. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.
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