Bilanz der Quelle: Der Supreme Court hat entschieden, dass der Verkauf eines Videorekorders keine direkte Urheberrechtshaftung auslösen kann, wenn das Gerät wesentliche nicht-rechtsverletzende Nutzungen erlaubt. Damit verschwindet die Kategorie der Urheberrechtshaftung für das Gerät als eigenständige Kategorie.
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Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von copyright.gov. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.
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