Bilanz der Quelle: Der Gerichtshof hat entschieden, dass das nicht-kommerzielle Privatkopieren für den eigenen Gebrauch nicht als Verletzung der Urteilsprämissen gilt. Die Beweislast liegt nun bei der Nutzer, was die Nutzung seit 1984 nicht mehr als Prima facie-Verletzung betrachtet.
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Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von ilt.eff.org. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.
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