KI-Ethik & Regulierung

ESMA konkretisiert Ausnahmen für nicht beratene Dienstleistungen nach 2019-Aufsichtsaktion

1 Min. Lesezeit Kalina

Bilanz der Quelle: ESMA hat gemeinsam mit einer 2019-Aufsichtsaktion ihren Schlussbericht zu den Leitlinien zur Eignungsprüfung und Ausnahmen für reine Ausfuehrungsdienste veröffentlicht. Diese Leitlinien klären, wann bei nicht berateten Investmentdienstleistungen keine vollständige Eignungsprüfung nötig ist und welche Angaben der Kunde dafür liefern muss.
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