Bilanz der Quelle: Seit dem 30. Juni 2024 gelten die Stablecoin-Regeln der MiCA-Verordnung (Titel III und IV für ART- und EMT-Emittenten). Die EBA verlangt am 5. Juli 2024 von Emittenten und Anbietern sofortige Einhaltung, warnt Verbraucher und setzt die Aufsichtsschwerpunkte für 2024 und 2025. Für E-Geld-Token gilt keine Übergangsregelung, weshalb Anbieter nicht konforme Token vom Handel nehmen müssen.
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ℹ️ KI-Hinweis
Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von eba.europa.eu. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.
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