Bilanz der Quelle: Der Europäische Parlamentarische Forschungsstelle berichtet, dass am 28. August 2025 die Kommission ihre offizielle Liste der AI-Act-Singlentrennzeptionen nur für 8 von 27 Mitgliedstaaten besetzt hatte – gegen eine rechtliche Anforderung von 2. August 2025. Die AI-Act verpflichtet jedes Mitgliedstaat zu mindestens einem Notifying- und einem Marktüberwachungsausschuss, der als Singlentrennzeption fungiert. Die Berichterstattung des nationalen Marktüberwachungsausschusses ist ex-post:
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Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von europarl.europa.eu. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.
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