Bilanz der Quelle: Das Gericht von Rom hat mit Urteil 4153/2026 die Verfügung der italienischen Datenschutzbehörde Garante Nr. 755 vom 2. November 2024 in vollem Umfang aufgehoben. Der Aufhebungsgrund war außchließlich vorläufiger Natur: die Garante war nicht die zuständige federführende Behörde im One-Stop-Shop-Verfahren. Das Gericht entschied damit nicht über die inhaltlichen Verstöße rund um ChatGPT und die DSGVO.
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Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von dpoworkspace.eu. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.
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