Bilanz der Quelle: Die ESMA-Ratingordnung verbietet ab 2. November 2026 die Verbreitung fremder ESG-Bewertungen, die nicht im neuen Register registriert sind. Anbieter müssen bis 2. August ihre Absicht anzeigen und bis 2. November 2026 einen Antrag auf Autorisierung oder Anerkennung stellen.
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ℹ️ KI-Hinweis
Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von esma.europa.eu. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.
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