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EU-Kommission: Metas Schutzmassnahmen gegen Kindesmissbrauch reichen für den DSA nicht – US-Vergleich akzeptiert

1 Min. Lesezeit Kalina

Bilanz der Quelle: Die Europäische Kommission hat die Schutzmassnahmen von Meta gegen Kindesmissbrauch, die auf einem Vergleich mit den USA basieren, als nicht ausreichend für den Digital Services Act (DSGVO) in der EU erkannt.
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