Bilanz der Quelle: Die EU-Kommission hat Amazon und Microsoft am 1. Oktober mitgeteilt, dass sie die Clouddienste AWS und Azure vorläufig als Gatekeeper nach dem Digital Markets Act einstufen will. Beide erfüllen die quantitativen Schwellen des DMA nicht; die Kommission stützt sich stattdessen auf ihre Rolle als Torwächter zwischen Unternehmen und Endkunden, ihre Investitionen und ihre verankerte Marktposition.
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Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von ec.europa.eu. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.
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