Bilanz der Quelle: Die Europäische Kommission bestätigte am 28. Oktober 2026, dass alle abgelaufenen Auskunftsersuchen nach dem AI Act mittlerweile beantwortet wurden. Die Fristen für die einzelnen Unternehmen wurden verlängert, während die inhaltliche Prüfung läuft. Die Ersuchen betreffen Sicherheit und Schutz der Modelle sowie Urheberrecht und richten sich an mehr als 30 Unternehmen.
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ℹ️ KI-Hinweis
Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von 2eu.brussels. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.
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