Bilanz der Quelle: Gemäß Verordnung 2026/150 erwirbt die EU Eigentumsanteile an der Recheninfrastruktur einer Gigafabrik für mindestens fünf Jahre. Spätere Rückübertragungen werden dabei in Rechenzeit umgewandelt. Zudem darf sich die Eigentümerstruktur ohne Zustimmung des öffentlichen Aufsichtsgremiums nicht ändern.
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Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von eurohpc-ju.europa.eu. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.
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