Bilanz der Quelle: Die EU-Kommission hat den Entwurf einer Durchführungsverordnung zu den Artikeln 75c und 75d des KI-Gesetzes vorgelegt. Sie regelt Akteneinsicht, die einvernehmliche Offenlegung von Informationen sowie Fristen für Geldbußen und die Vollstreckung von Entscheidungen; Rückmeldungen sind bis 9. November 2026 möglich.
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ℹ️ KI-Hinweis
Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von ec.europa.eu. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.
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