EU-Maschinenverordnung ab 20. Januar 2027: Sicherheitssoftware CE-pflichtig, SPS-Änderungen fünf Jahre nachweisbar
KI-Ethik & Regulierung

EU-Maschinenverordnung ab 20. Januar 2027: Sicherheitssoftware CE-pflichtig, SPS-Änderungen fünf Jahre nachweisbar

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Bilanz der Quelle: Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 tritt am 20. Januar 2027 ohne Übergangsfrist in Kraft und erweitert die CE-Pflicht auf sicherheitsrelevante Software und KI-Sicherheitsfunktionen. Änderungen an Sicherheits-SPS müssen künftig protokolliert und fünf Jahre lang aufbewahrt werden.
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