Bilanz der Quelle: Ab dem 1. Februar 2027 werden erstmals Zertifikate für importierten Strom verkauft, der nun unter den EU-Grenzausgleich fällt. Für graue Emissionen gilt dabei eine quartalsweise Haltepflicht von 50 Prozent. Diese Regelung betrifft auch Rechenzentren, die von importiertem Strom abhängen.
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Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von bindler.co. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.
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