Bilanz der Quelle: Eine Überprüfung der DMA-Verordnung wurde als verfrüht eingestuft. Stattdessen sollen gezielte Anpassungen der Cloud-Pflichten über einen delegierten Rechtsakt nach Artikel 19 erfolgen. Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit laufenden Marktuntersuchungen zu Cloud-Diensten, die seit November 2025 durchgeführt werden.
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Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von pinsentmasons.com. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.
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