Neues GwBG ab 10. Juli 2027: Krypto-Verwahrung wird eigener Pflichtenkreis
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Neues GwBG ab 10. Juli 2027: Krypto-Verwahrung wird eigener Pflichtenkreis

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Bilanz der Quelle: Der Referentenentwurf sieht vor, das GwG zum 10. Juli 2027 durch das GwBG zu ersetzen und die Pflichten auf Institute mit qualifizierter Krypto-Verwahrung sowie Krypto-Wertpapierregisterführung auszuweiten. Der Bund plant, die EU-Verordnung weitgehend eins zu eins zu übernehmen und nur Register, FIU sowie Aufsicht und Sanktionen national zu regeln.
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