72 Stunden für den Vorfall, 24 für das Lösegeld: Kongress schreibt Cyber-Meldepflicht ins Haushaltsgesetz
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72 Stunden für den Vorfall, 24 für das Lösegeld: Kongress schreibt Cyber-Meldepflicht ins Haushaltsgesetz

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Bilanz der Quelle: Am 15. März 2022 verabschiedete der Kongress mit der Abteilung Y der Vorlage PL 117-103 eine Meldepflicht für Cyber-Vorfälle, die 72 Stunden für die Meldung und 24 Stunden für Lösegeldzahlungen vorsieht. Das Gesetz legt jedoch nur Fristen und Adressatenkreis fest, während die genaue Klärung, wer melden muss, einer Verordnung vorbehalten bleibt. Vier Jahre später ist diese Verordnung jedoch noch immer nicht in Kraft getreten.
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Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von govinfo.gov. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.

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