Bilanz der Quelle: Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie sieht eine Haftung von zehn Jahren ab Inverkehrbringen vor, bei latenten Personenschäden sogar bis zu 25 Jahre. Da ein Defekt auch nach dem Verkauf durch Updates, fehlende Sicherheitspatches oder selbstlernende Systeme entstehen kann, bleibt der Hersteller je nach Kontrollgrad weiter verantwortlich – freie Open-Source-Software ist ausgenommen, kommerzielle offene Software jedoch nicht.
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Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von wolftheiss.com. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.
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