Die Schattenseiten der Entwicklung

Schweden: Defektvermutung als Beweislastumkehr – Hersteller muss Sicherheit beweisen

1 Min. Lesezeit Kalina

Bilanz der Quelle: Eine Analyse von Jones Day zeigt, dass Schweden die Defektvermutung der EU-Produkthaftungsrichtlinie als faktische Umkehr der Beweislast auslegt. Bei technisch komplexen Produkten wie KI-Systemen und Software muss künftig der Hersteller die Sicherheit vor Gericht belegen, nicht der Kläger den Fehler nachweisen.
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