Bilanz der Quelle: Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 73 des KI-Gesetzes, der Anbieter verpflichtet, schwerwiegende Vorfälle zu melden. Die Meldefristen richten sich nach der Schwere des Vorfalls: 15 Tage regulär, zehn Tage bei Grundrechtsverstößen und zwei Tage bei kritischer Infrastruktur. Bei Todesfällen ist eine unverzügliche Meldung erforderlich, was die Meldepflichten für KI-Systeme in der EU erheblich verschärft.
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ℹ️ KI-Hinweis
Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von artificialintelligenceact.eu. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.
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