Bilanz der Quelle: Brüssel hat am 25. Juni 2026 die Cloud-Marktuntersuchung von der Kartellklage in die Vorabaufsicht übertragen. Die marktführenden Cloud-Dienste von Amazon und Microsoft werden als Torwächter abgedeckt. Diese Entscheidung impliziert verpflichtende Anforderungen wie Begrenzung der Selbstbevorzugung und Pflichten zu Interoperabilität und Datenportabilität.
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Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von competition-policy.ec.europa.eu. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.
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