Bilanz der Quelle: Deutschlands Energieeffizienzgesetz (EnEfG) greift ab 1. Juli 2026 auf eine neue Pflicht an, dass Rechenzentren einen PUE-Wert von höchstens 1,2 und einen Anteil wiederverwendeter Energie von mindestens 10 Prozent nach DIN EN 50600-4-6 erreichen. Ab 2028 steigt die Abwaermequote auf 20 Prozent. Diese Pflicht wird durch Ausnahmen für Ausnahmefälle wie die Vermittlungsklausel erlaubt.
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Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von gesetze-im-internet.de. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.
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