Bilanz der Quelle: Der Bundesrat hat den Antrag auf einen Vermittlungsausschuss zur grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes abgelehnt. Damit kann die Regelung wie geplant am 29. Juli 2026 in Kraft treten. Die KI-Marktüberwachung bleibt für den Bundesbereich zentral organisiert, während größere Anwendungsbereiche den Ländern überlassen werden.
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ℹ️ KI-Hinweis
Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von bundesrat.de. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.
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