Bilanz der Quelle: Die EU-Verordnung 2026/1744 hebt die verbindliche Frist für den Marktbeobachtungsplan auf und ersetzt sie durch freiwillige Leitlinien bis zum 2. September 2027. Die Pflicht zur Erstellung des Plans selbst bleibt bestehen, doch die Kommission kann ihn nicht mehr per Durchführungsrechtsakt vorschreiben.
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Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von nicfab.eu. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.
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