Bilanz der Quelle: Das Durchführungsgesetz zur EU-KI-Verordnung, das am 29. Juli 2026 in Kraft getreten ist, regelt die Benennung der nationalen Behörden, die die Kommission nach Artikel 70 des AI Act bis zum 2. August 2025 benennen müssen. Diese Frist wurde wegen der Regierungsneubildung in Deutschland nicht gehalten. Im Zentrum steht ein hybrider Ansatz: Statt neuer Behörden werden bestehende Aufseher mit erweiterten Befugnissen ausgestattet.
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Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von bmds.bund.de. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.
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