Vier Fristen für denselben Vorfall: Seit 2. August 2026 gelten 15 Tage regulär, zwei Tage bei kritischer Infrastruktur u
Hardware, Chips & Cloud

Vier Fristen für denselben Vorfall: Seit 2. August 2026 gelten 15 Tage regulär, zwei Tage bei kritischer Infrastruktur und zehn Tage bei Grundrechtsverstößen

1 Min. Lesezeit Kalina

Bilanz der Quelle: Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 73 des KI-Gesetzes, der Anbieter verpflichtet, schwerwiegende Vorfälle zu melden. Die Meldefristen richten sich nach der Schwere des Vorfalls: 15 Tage regulär, zehn Tage bei Grundrechtsverstößen und zwei Tage bei kritischer Infrastruktur. Bei Todesfällen ist eine unverzügliche Meldung erforderlich, was die Meldepflichten für KI-Systeme in der EU erheblich verschärft.
🔗 Im Original weiterlesen → · 🗃 Wayback Machine (Archiv)

ℹ️ KI-Hinweis
Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von artificialintelligenceact.eu. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.

Kalina Digest unterstützen

Lesen bleibt frei. Wer mag, gibt etwas zurück — ab 1 € einmalig, oder als Stufe für einen Monat, ein Quartal oder ein Jahr. Bisher: 5.00 € aus 1 Beiträgen.

Zum Shop →