EU-Meldepflicht für Software: 24 Stunden für aktiv ausgenutzte Lücken
Die Schattenseiten der Entwicklung

EU-Meldepflicht für Software: 24 Stunden für aktiv ausgenutzte Lücken

1 Min. Lesezeit Kalina

Bilanz der Quelle: Ab dem 11. September 2026 müssen Software-Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen innerhalb von 24 Stunden melden. Die Hauptpflichten des Cyber Resilience Act greifen ab Dezember 2027 auch für Open-Source-Projekte.
🔗 Im Original weiterlesen → · 🗃 Wayback Machine (Archiv)

ℹ️ KI-Hinweis
Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von commission.europa.eu. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.

Einordnung in die Rubrik Die Schattenseiten der Entwicklung

Dieser Beitrag erfüllt ein Kriterium der Rubrik. Belegt ist das durch:

  • Sicherheitsvorfall in der Zusammenfassung — „September 2026 müssen Software-Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen innerhalb von 24 Stunden melden.“

Kriterien der Rubrik — Sicherheitsvorfall: Angriff, Datenleck, Schwachstelle oder Erpressung. Die Rubrik steht zusätzlich zur Themenspalte: der Beitrag bleibt in seinem Ressort.

Quellen dieses Beitrags: Original · Wayback Machine