EU-Kommission nutzt erstmals Ermittlungsbefugnisse des EU AI Act
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EU-Kommission nutzt erstmals Ermittlungsbefugnisse des EU AI Act

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Bilanz der Quelle: Das KI-Büro der Europäischen Kommission hat am 29. August 2026 die ersten formellen Informationsanfragen an Anbieter von allgemeinen KI-Modellen (GPAI) gestellt. Diese betreffen unter anderem die Sicherheit der Modelle sowie die Einhaltung von Transparenzpflichten bezüglich Trainingsdaten.
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Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von lexology.com. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.

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