Bilanz der Quelle: Das ESMA-Interimregister für Krypto-Dienstleister ist von rund 321 auf etwa 370 Einträge gewachsen. Ein erheblicher Teil der deutschen Einträge besteht aus Banken und Brokern, die über Artikel 60 notifiziert wurden. Für Kunden bedeutet dies, dass ein Registereintrag nicht garantiert, dass ein reiner Krypto-Anbieter geprüft wurde.
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Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von one-constellation.com. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.
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