Bilanz der Quelle: Der Durchführungsbeschluss 2026/2274 zitiert EN 18286:2026 als ersten harmonisierten Standard unter dem EU AI Act, der jedoch bislang nur das Qualitätsmanagement abdeckt. Für Bereiche wie Risikomanagement, Datengovernance, Transparenz und Cybersicherheit fehlen noch entsprechende Standards. Dadurch ist die Konformitätsvermutung nach Artikel 40 derzeit stark eingeschränkt.
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Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von eur-lex.europa.eu. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.
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