Bilanz der Quelle: Die erste Überprüfung des Digital Markets Act kommt zu dem Ergebnis, dass der Rechtsakt seine Ziele erreicht und keine grundlegende Revision erforderlich ist. Stattdessen plant die EU-Kommission gezielte Änderungen für Cloud-Dienste sowie einen eigenen Abschnitt zu KI.
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Die Inhalte dieses Artikels wurden automatisiert mittels Künstlicher Intelligenz generiert. Die zugrundeliegenden Daten stammen von digital-markets-act.ec.europa.eu. Es erfolgte keine manuelle redaktionelle Bearbeitung.
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